Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht in Form des Werkvertragsrechtes aber auch alle vertraglichen Streitigkeiten rund um eine Immobilie/Grundstück werden von Rechtsanwalt Julian Hoebbel bearbeitet.

 

Die Betreuung bau- und architektenrechtlicher Mandate hat eine lange Tradition in unserem Hause. Wir begleitete bedeutende regionale Großprojekte und vertraten hierbei kompetent die Interessen der Öffentlichen Hand ebenso wie diejenigen privater Bauherren oder bauausführender Firmen. 

 

Wir beraten und begleiten Sie bereits in der Planungsphase, überprüfen und gestalten Architekten- und Bauträgerverträge, betreuen Sie im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und unterstützen Sie bei auftretenden Problemen während der Bauphase und nach Fertigstellung Ihres Projektes bei der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.

 

Auch für sämtliche Streitigkeiten aus Werkverträgen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, ganz gleich, ob Sie Auftraggeber oder Werkunternehmer sind.