Strafrecht
Nach den Erfahrungen der Menschheitsgeschichte ergibt sich seit jeher die Notwendigkeit der Existenz eines Strafrechtes, um ein gedeihliches Zusammenleben zu ermöglichen.
Als Strafrecht bezeichnet man allgemein den Teil der Rechtsordnung, der strafwürdiges Verhalten festlegt und bei Zuwiderhandlung Strafen androht. Auch wenn der Mensch nicht alle Rechtsordnungen kennt, so weiß er im Regelfall doch ganz genau, ob sein Verhalten mit den sozialethischen Wertevorstellungen der Gemeinschaft im Einklang steht.
Ein Beschuldigter hat Anspruch darauf, dass zunächst sorgsam überprüft wird, ob er überhaupt gegen die Rechtsordnung verstoßen hat. Ein Täter hat Anspruch auf eine "angemessene" Strafe. Ein Unschuldiger hat einen Anspruch auf Einstellung des Verfahrens oder Freispruch. Ein Opfer hat Anspruch auf Verfahrensbeteiligung und Sühne.
Egal in welcher "Rolle" sich der Rechtssuchende an uns wendet, wir helfen.
Herr Rechtsanwalt Martin Säzler vertritt sie im allgemeinen Strafrecht.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei bildet die Interessenvertretung im Sexualstrafrecht. Herr Rechtsanwalt Alexander Burger vertritt sowohl Opfer wie auch Täter von Sexualstraftaten.